Berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zeitlich bis 2032 befristete berufsbegleitende Ausbildungsmaßnahme zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung an. Inhaberinnen und Inhaber mit einer Lehramtsbefähigung können den Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung begleitend zur beruflichen Unterrichts- und Erziehungstätigkeit in der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen sowie allgemeinen Schulen erwerben.
Neue Verordnung gültig ab 1.9.2026
Voraussetzungen für den Zugang finden Sie unter Paragraph 2:
01.09.2026 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung | RECHT.NRW.DE
Die Ausbildung gemäß VOBASOF findet in der Bezirksregierung Köln ausschließlich am ZfsL Jülich statt.
Am 01.08 2026 begann die aktuelle Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung am ZfsL Jülich im Seminar für sonderpädagogische Förderung.
Wir bilden sowohl im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung als auch im Förderschwerpunkt Lernen aus.
Weitere Ausbildungstermine 01.02.207 / 01.08.2027 / 01.02.2028 / 01.08.2028
An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer
1. eine Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 des Lehramtsausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (GV. NRW. S. 389) geändert worden ist, erworben hat,
2. als Lehrerin oder Lehrer im Schuldienst des Landes beschäftigt ist,
3. an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule die Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung übertragen bekommen hat,
4. auf einer entsprechenden Stelle geführt wird und
5. bereit ist, eine Tätigkeit im Sinne der Nummer 3 dauerhaft auszuüben.
(2) Als Beschäftigung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 gilt auch ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, soweit die unbefristete Weiterbeschäftigung allein vom Bestehen der Staatsprüfung nach § 15 abhängt.
Die wissenschaftsorientierte Ausbildung in den Grundlagen der Sonderpädagogik und in den Fachrichtungen „Lernen“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ findet an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und an Schulen statt.
Die Staatsprüfung gemäß VOBASOF (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung) beinhaltet folgende Prüfungsteile:
- Eine unterrichtspraktische Prüfung mit dem Schwerpunkt in der festgelegten sonderpädagogischen Fachrichtung (LE oder ESE) in einem der erworbenen Unterrichtsfächer
- Eine Schriftliche Arbeit für die unterrichtspraktische Prüfung (UpP)
- Ein Kolloquium
Nach bestandener Staatsprüfung haben Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung erworben.
Weitere Informationen finden Sie
- im Rahmenkonzept und in der Informationsbroschüre des damaligen MSW (heute MSB)
- Stellenausschreibungen sind auf der Internetseite LEO veröffentlicht.
- Stellenausschreibungen im Rahmen des Versetzungsverfahrens für bereits unbefristet im Schuldienst tätige Lehrkräfte finden Sie auf oliver.
- Der „Antrag zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung von Lehrkräften für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (BASOF)“ steht auf der Homepage der Bezirksregierung Köln bereit. Weiter
Die Details der Umsetzung dieser Maßnahme am ZfsL Jülich entnehmen Sie bitte unserem Ausbildungsprogramm.
Infobroschüre VOBASOF